Hinweise
Dieses Hygienekonzept wurde von "Ausflugsfahrten Seifert" zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Rahmen des Schutzes vor dem Coronavirus-CoV2 bzw. COVID-19 erstellt.
Aktuell müssen Unternehmen, die Busfahrten zu touristischen Zwecken anbieten, kein Hygienekonzept erstellen und umsetzen.
Eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt ist nicht nötig. Vorgaben die Hygiene betreffend können nach eigenem Ermessen gestaltet werden. (Information des Gesundheitsamtes Dresden)
Zum Nachweis unserer Aktivitäten zum Schutz vor dem Coronavirus werden wir unser Hygienekonzept zunächst weiterhin auf unserer Homepage belassen.
Eine Umsetzung unseres Hygienekonzeptes findet jedoch aktuell nicht statt.
Hygienekonzept des Reisedienstes Seifert - Dresden
Die deutsche Busbranche bestehend aus
- dem BDO - Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer-,
- dem RDA -Internationaler Bustouristik Verband- und
- der GBK -Gütegemeinschaft Buskomfort
hat ein Konzept
"Gemeinsame Empfehlungen des deutschen Omnibusgewerbes bei Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs/Gelegenheitsverkehrs"
erarbeitet.
Im Rahmen der jeweils aktuellen vom Sächsischen Kabinett beschlossenen
Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) bzw. der
Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO)
werden Maßnahmen und Regelungen zum Schutz vor Coronavirus-CoV-2 und COVID-19 getroffen.
Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen, insbesondere die Schutzvorschriften gemäß der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19) - Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung - (SächsCoronaHygAV) -.
Für die Öffnung, Inanspruchnahme und den Betrieb von touristischen Busfahrten werden Hygieneregelungen gefordert, die in überprüfbaren und teilweise zu genehmigenden Hygienekonzepten festzuhalten sind.
Als Betreiber touristischer Busfahrten besteht auch für unser Unternehmen die Verpflichtung, ein eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Dabei sind die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen, insbesondere die Schutzvorschriften gemäß der SächsCoronaSchVO, der SächsCoronaNotVO sowie die Hygieneauflagen gemäß der SächsCoronaHygAV.
Die zuständige Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung überprüfen.
Basierend auf
- den gesetzlichen Auflagen, insbes. der jeweils aktuellen SächsCoronaSchVO bzw. der SächsCoronaNotVO sowie der SächsCoronaHygAV,
- dem Konzept der deutschen Busbranche sowie
- den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI)
hat "Ausflugsfahrten Seifert" umgehend ein eigenes Hygienekonzept entwickelt, welches regelt, unter welchen Rahmenbedingungen wir unseren Reisegästen in Corona-Zeiten sichere Tages- und Wochenfahrten anbieten können.
In den Bussen unseres Reisedienstes gelten generell die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das RKI für alle Lebensbereiche ausgegeben hat sowie die Schutzvorschriften gemäß der SächsCoronaHygAV. Auf die Hygieneregeln nach dem jeweiligen Hygiene- und Infektionsschutzgesetz werden wir in unseren Bussen in angemessener Weise hinweisen.
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung touristischer Busfahrten unterliegen einer ständigen Veränderung bzw. Anpassung. Die maßgebenden Verordnungen werden von der Sächsischen Landesregierung in regelmäßigen Abständen angepaßt, um den Veränderungen in der Entwicklung der Corona-Pandemie gerecht zu werden.
Für die Anordnung von Schutzmaßnahmen gelten insbesondere folgende Indikatoren:
- die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen gemäß RKI-Zahlen,
- die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innnerhalb von 7 Tagen gemäß RKI-Zahlen,
- die Belastungswerte auf den "Normalstationen",
- die Belastungswerte auf den "Intensivstationen".
Im Rahmen unseres Hygienekonzeptes haben wir folgende konkrete Maßnahmen getroffen, um bei unseren Tages- und Wochenfahrten Corona-Infizierungen zu verhindern und damit eine Ausbreitung des Corona Virus erfolgreich zu bekämpfen:
Das Hygienekonzept benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort. Dieser ist für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekonzepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen sowie -wenn gesetzlich vorgeschrieben- der Pflicht zum Tragen des vorgeschriebenen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder persönlicher Schutzausrüstungen verantwortlich.
"Ausflugsfahrten Seifert" benennt als verantwortliche Ansprechpartner vor Ort
Herrn Roger Seifert -Inhaber unseres Unternehmens- sowie
Frau Müller -Mitarbeiterin des Unternehmens-.
Unsere Mitarbeiter(innen) werden während der Corona-Pandemie regelmäßig in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln informiert.
Wir haben unsere Reinigungsleistungen intensiviert. Nach jeder Reisegruppe erfolgt eine bedarfs- bzw. nutzungsabhängige Reinigung unsere Busse mit antiviralen Mitteln. Dies betrifft insbesondere die kritischen Kontaktstellen, wie Haltegriffe, Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile und dergl., die häufig von unseren Fahrgästen berührt werden. Natürlich ermöglichen wir auch unseren Fahrgästen eine zusätzliche Reinigung oder Desinfektion dieser Flächen vor Reisebeginn. Dazu werden wir in den Bussen zusätzlich Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf eine Erhöhung der Luftzirkulation in den Bussen. Dies dient der Reduktion der Virenlast und senkt das Ansteckungsrisiko. Wie bereits praktiziert, werden wir auch weiterhin regelmäßig Fahrpausen einlegen, um einen Luftaustausch in den Fahrzeugen vorzunehmen.
Sollte es innerhalb einer Reisegruppe zu einem Corona-Verdachtsfall kommen, wird der Bus -in Absprache mit der Dresdener Gesundheitsbehörde- teilweise oder vollständig desinfiziert.
Nur Personen ohne typische Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen unsere Angebote nutzen. Wir werden vor Reisebeginn auf die Beachtung dieser Hygienevorschrift hinweisen.
Die SächsCoronaSchVO bzw. die SächsCoronaNotVO verfolgen das Ziel, auch bei kritischen Inzidenzen Schließungen zu vermeiden, indem nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zu infektionsschutzrechtlich relevanten Einrichtungen und Angeboten erhalten.
Je nach Infektionslage kommen zur Anwendung:
- die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet mittels Antigen-Schnelltest bzw. PCR-Test),
- die 3G plus-Regel (ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, ein Antigen-Schnelltest gilt nicht),
- die 2G-Regel (geimpft oder genesen, ein negativer Test gilt nicht),
- die 2G plus-Regel (geimpft oder genesen und zusätzlich ein negativer Antigen-Schnelltest).
Unter Anwendung der jeweils gültigen Regelung werden die Öffnung, die Inanspruchnahme und der Betrieb von touristischen Busfahrten grundsätzlich inzidenzunabhängig gestattet.
Soweit ein Testergebnis vorgelegt wird, darf der negative Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein, der negative PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.
Personen, die der sog. 2G-Regel bzw. 2G plus-Regel zuzuordnen sind, müssen
- nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 verfügen oder
- von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sein.
Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die zugrundeliegenden Schutzimpfungen mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffe erfolgt sind, und
- entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfdosen (z.Zt. 2 Grundimpfungen plus 1 Booster-Impfung), die für eine vollständige Schutzwirkung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
- bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfdosis besteht.
Als genesen gelten diejenigen Personen, die ein mindestens 28 Tage sowie maximal 3 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung, die auf einem PCR-Test beruht, nachweisen können. Satz 1 gilt nicht für Personen, die mindestens ein Symptom (Atemnot, neu auftretender Husten, starker Schnupfen, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) zeigen, welches auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweist.
Zur Nachweisführung genügt die Gewährung der Einsichtnahme in die Test- oder Impfnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original.
Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind mit Schutzmitteln (Masken, Handschuhe) ausgestattet. Sie verfügen über einen eigenen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2.
Die Kontakterfassung erfolgt mittels der bereits vor Reisebeginn aufgenommenen Fahrgastdaten unserer Reisegruppen (Name, Anschrift, Telefon-Nummer oder E-Mail-Adresse sowie Zeitraum und Ort bzw. Ziel der Fahrt). Diese Daten werden mittels analoger Erhebung registriert.
Bei Buchung einer Reise sowie unmittelbar vor Reisebeginn werden wir die Fahrgäste über die Verhaltensregeln und Hygienevorschriften informieren und um deren Einhaltung bitten.
Die Fahrgäste werden gebeten, zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit unseres Personals die aktuellen Hygienemaßnahmen einzuhalten, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen und -soweit aufgrund der Verordnungslage in Sachsen erforderlich- während der gesamten Fahrtdauer zu tragen.
Größeres mitgeführtes Gepäck wird ausschließlich von unserem Personal verstaut.
Es erfolgt eine Zuweisung fester Sitzplätze durch unser Personal.
Mit den von uns angefahrenen Gaststätten bzw. Hotels werden wir vorab die erforderlichen Abstands-/Hygienemaßnahmen sowie die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Fahrt rechtsgültigen Corona-Regeln besprechen.
Unsere Fahrgäste werden bei Reiseende von unserem Personal gebeten, unsere Hotline unverzüglich bei auftretenden Grippesymptomen in Kenntnis zu setzen, damit wir die übrigen Teilnehmer der betroffenen Reisegruppe informieren können. Dies dient einer ggf. erforderlichen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten.
Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern zu unbekannten Dritten wird dringend empfohlen. Unser Hygienekonzept kommt dieser Empfehlung nach.
Des Weiteren sind folgende Schutzmaßnahmen -abhängig vom jeweiligen Stand der Corona-Schutz-Verordnungen- einzuhalten:
Beim Ein- und Ausstieg sollte möglichst ein Sicherheitsabstand zu den Mitreisenden eingehalten werden,
die Husten- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten,
die Hände sind regelmäßig bei jedem Einstieg in den Bus zu desinfizieren,
Berührungen mit den anderen Fahrgästen sowie mit unserem Personal sind zu vermeiden.
Die erforderlichen Desinfektionsmittel werden von uns zu Verfügung gestellt.
Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske ist abhängig von der jeweils gültigen Corona-Verordnungslage in Sachsen.
Sollte es während einer Fahrt zu einem Corona-Verdachtsfall kommen, erfolgt eine Isolierung des betroffenen Fahrgastes, um jeglichen Kontakt zu den übrigen Fahrgästen und zu unserem Personal zu vermeiden.
Soweit nicht bereits vor Ort anwesend wird unmittelbar eine Verbindung zum Inhaber unseres Unternehmens -Herrn Seifert- aufgenommen. Eine "Allgemeinverfügung der Bundespolizei zum Corona Virus" verpflichtet uns, Verdachtsfälle unverzüglich der Bundespolizei zu melden, damit diese in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde in Dresden mit unserem Unternehmen das weitere Vorgehen abstimmen kann.
Wir führen zurzeit ausschließlich innerdeutsche Fahrten durch. Unsere Ausflugsfahrten werden nur in solche Regionen bzw. Bundesländer durchgeführt, die von den Behörden freigegeben wurden.
Wir hoffen, unseren Reisegästen mit diesem Schutz- und Hygienekonzept eine sichere Teilnahme an unseren Tages- und Wochenausflügen gewährleisten zu können. Damit wollen wir in unserem Rahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen.
Unser Konzept basiert auf dem jeweils aktuellen Gesetzes- und Erkenntnisstand. Wir werden eine Anpassung immer dann vornehmen, wenn neue gesetzliche Auflagen oder Empfehlungen für touristische Busfahrten -insbesondere im Rahmen einer Aktualisierung der maßgeblichen Verordnungen- ausgesprochen werden.
In diesem Sinne:
Auch in Coronazeiten eine allzeit "Gute Fahrt" mit "Ausflugsfahrten Seifert".